Irreführende Werbung: Wenn "Klimaneutral" zum Greenwashing genutzt wird - Katjes verliert Rechtsstreit
# klimaneutral
Aktuelles Urteil des Bundesgerichtshof
Mehr Transparenz für Verbraucher*innen
Korrekte Werbung mit klimafreundlichen/ klimaneutralen Begriffen
Katjes verliert Rechtsstreit
Haben die Gummibärchen uns etwa angelogen? Nun – zumindest haben sie die Wahrheit etwas zu kreativ ausgelegt. Wenn Unternehmen mit Claims wie „klimaneutral“ werben, müssen sie zukünftig größere Sorgfalt an den Tag legen. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 27. Juni 2024 entschieden. Im konkreten Fall ging es darum, dass der Lakritz- und Süßwarenhersteller Katjes, damit geworben hatte, dass das Unternehmen seit 2021 alle Produkte „klimaneutral“ produziere. JEDOCH: Der Herstellungsprozess der Katjes-Produkte läuft nicht CO2-neutral ab. Was stimmt: Das prominente Süßwaren-Unternehmen investiert in Klimaschutzprojekte der Organisation „ClimatePartner“, um die entstandenen CO2-Emissionen zu kompensieren. Doch der Bundesgerichtshof entschied, dass das Label „klimaneutral“ auf Produkten den Konsumenten irrtümlich suggeriere, dass sie CO2-neutral hergestellt würden und nicht, dass lediglich (oder immerhin) CO2-Kompensation betrieben wurde. Der Bundesgerichtshof stellt damit klar, Einsparung von Emissionen besitzen eine höhere Bedeutung, als für entstandene Emissionen Ausgleichsmaßnahmen fürs Klima zu finanzieren. Denn der beste Klima- und Umweltschutz ist immer noch, weniger Emissionen zu verursachen und die Herstellungsprozesse dahingehend anzupassen.
=> Wenn Katjes das gelingt, dürfen sie auch wieder Werbung mit Claims für eine klimafreundliche Produktion machen.
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